Aus dem Kreisgesundheitsamt Mettmann

Informationen zum Thema Kontaktpersonen-Quarantäne in Schulen

Sehr geehrte Damen und Herren,


auf Basis des Erlasses des Ministeriums für Schule und Bildung NRW und der aktuell geltenden Corona-Betreuungsverordnung NRW, welche die Quarantäne im Schulsetting nach Wegfall der Maskenpflicht am Sitzplatz regelt, werden die Regelungen im Kreis Mettmann wie folgt angewandt:

Die Situation des Schulsettings beschreibt eine Standard-Unterrichts- bzw. Kurssituation mit einzelnen, positiv auf das Coronavirus getesteten Personen.

  • Bei Vorliegen eines positiven PCR-Testergebnisses auf SARS-CoV-2 (Coronavirus) werden die unmittelbaren Personen im sogenannten Nahfeld (< 1,5 Meter) der positiv getesteten Person unter Quarantäne gestellt. Als Nahfeld bewertet das Kreisgesundheitsamt die Sitznachbarn links, rechts und gegenüber des positiven Falles.
  • Bei schriftlicher Meldung durch die Schulleitung, dass zum Zeitpunkt des auftretenden positiven Falles ein ausreichendes Hygienekonzept inkl. Raumlüftung vorlag und sowohl Index (positiv auf das Coronavirus getestete Person) als auch die Kontaktpersonen im Nahfeld durchgehend eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen haben, entfällt eine Quarantäne für die Kontaktpersonen. Die Angaben zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung müssen bei erster Meldung durch die Schulleitung an das Gesundheitsamt gemacht werden.
  • Als Mund-Nase-Bedeckung gilt:
    • o ≤ Klasse 8: OP-MNS oder FFP2-Maske oder N95/KN95 oder Community-Maske (Alltags-/Stoffmaske)
    • o ≥ Klasse 8: OP-MNS oder FFP2-Maske oder N95/KN95
  • Eine weitere, individuelle Kontaktpersonennachverfolgung durch das Gesundheitsamt erfolgt im Schulsetting, wenn es Hinweise gibt, dass allgemeine Hygienemaßnahmen nicht eingehalten wurden/werden oder unzureichend waren. Ausdrücklich nicht zum regulären Schulsetting gehören Situationen wie z.B. Klassenfahrten oder Schulausflüge, bei denen ein höheres Übertragungsrisiko gegeben ist. Gleiches gilt für Ausbruchssituationen mit Nachweis mehrerer positiv getesteter Personen im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang. Hier erfolgt eine gesonderte Festlegung der Quarantänen und Testungen durch das Kreisgesundheitsamt.


Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Ihr Kreisgesundheitsamt

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