„Weißer Jahrgang“ am Gymnasium

Otto-Hahn-Gymnasium wird Bündelungsschule

Ab dem Schuljahr 2023/2024 wird an den meisten Gymnasien in NRW infolge der Bildungsgangumstellung von G8 auf G9 in der gymnasialen Oberstufe drei Jahre lang eine aufwachsende Jahrgangstufe (Einführungsphase bis Q2) nicht zur Verfügung stehen. Die Schüler*innen des G9-Bildungsgangs Gymnasium werden dann erstmals ein zusätzliches Schuljahr in der Sekundarstufe I (Klasse 10) absolvieren, so dass kein Jahrgang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe nachrückt.

Dennoch muss dieser „weiße Jahrgang“, der ab dem Schuljahr 2023/2024 für drei Jahre bestehen bleibt, für Schüler*innen der Real-, Hauptschulen oder Sekundarschulen, die den Wunsch haben mit FOR-Q an ein Gymnasium ihr Abitur zu machen, weiterhin möglich sein.

Das Land NRW hat dazu Bündelungsgymnasien eingerichtet, an dem die Schüler*innen des „weißen Jahrgangs“ für eine Region gebündelt bis zum Abitur unterrichtet werden können.

Das Otto-Hahn-Gymnasium – unsere Kooperationsschule - ist Bündelungsschule geworden, so dass für unsere Schüler*innen mit FOR-Q aus dem jetzigen 8. und 9. Jahrgang der Wechsel in die gymnasiale Oberstufe des Otto-Hahn-Gymnasiums weiterhin möglich sein wird.

 

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