Wenn Sie mit unseren Schulsozialarbeiterinnen in Kontakt treten wollen, erreichen Sie sie auch über das Sekretariat (02173/ 951-4700).
Schulsozialarbeit ist als Aufgabe der Jugendhilfe zu verstehen. Jugendsozialarbeit bezieht sich auf sozialpädagogische Beratung, Begleitung und Förderung schulischer und beruflicher Bildung, aber auch die Unterstützung junger Menschen bei der sozialen Integration.
Der Begriff „Schulsozialarbeit“ ist im Schulgesetz NRW nicht verankert, jedoch besteht ein verpflichtender Auftrag zur Kooperation (§5 Abs. 2 SchulG NRW), die unabdingbar ist, weil Schule nicht mehr nur ein Ort des Lernens und der Leistung ist, sondern auch Erfahrungsraum bietet für persönliche Entfaltung, individuelle Entwicklung und soziale Interaktion. Die Jugendhilfe hat zur Grundlage das SGB VIII, KJHG, das 3.AG-KJHG-KJFÖG und das Schulgesetz NRW. Quelle und Ursprung jeder sozialpädagogischer Zusammenarbeit am Lebensort Schule ist §1 im KJHG:
„Jedes Kind hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“
Die Idee der Rosa Parks Schule beinhaltet einen regen Austausch zwischen allen Beteiligten: Schulleitung, Lehrkräften, Förderpädagogen, der Schulpsychologin und der Schulsozialarbeiterin. Gemeinsam entwickeln wir das Inklusionskonzept weiter, regen neue Ideen, Projekte und Methoden an und setzen diese um.
In regelmäßig stattfindenden Fallbesprechungen wird unter multiprofessionellen Gesichtspunkten analysiert, welche Fördermöglichkeiten für den einzelnen Schüler angemessen sind. Als Schulsozialarbeiterin sehen wir unseren Auftrag darin, für die Schüler ein offenes Ohr zu haben, zuzuhören, wenn es um Probleme im Schulalltag und Privatbereich geht. Unterstützung beim Lösen von Konflikten und Krisenintervention gehören natürlich dazu. Dabei arbeite wir nach den folgenden fünf Prinzipien:
Gespräche finden stets auf freiwilliger Basis statt und die Inhalte werden nicht an Dritte weitergegeben. Wir halten eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern für wichtig. Nach Absprache können weitere Personen oder Beratungsstellen hinzugezogen werden. Die Beratung ist immer kurzfristig möglich und gestaltet sich lösungsorientiert. Auch Rat suchende Eltern sind willkommen, sowie die Kollegen im Lehrerzimmer.
Gerne sind wir bereit, weitere Hilfen und Beratungsstellen nach zuvor eingeholtem Einverständnis zu kontaktieren oder zu empfehlen. Wir können in unserer Arbeit auf ein unterstützendes Netzwerk zurückgreifen. Die Kooperationsstellen der Schulsozialarbeit sind im Wesentlichen:
Außerdem gehören Unterrichtsbegleitung und Einzelfallhilfe zu unseren Aufgaben, sowie die Beratung und Unterstützung in BUT-Fragen (Bildungs- und Teilhabe Paket) und die Schaffung von Übergängen bei Schulwechsel.