Seit dem 01.09.2020 wurde die Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen vom Land NRW aufgehoben, soweit sich die Schülerinnen und Schüler am Sitzplatz befinden. Das Bewegen im Unterrichtsraum ist ohne Maske weiterhin nicht gestattet.
Die Maskenpflicht auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bleibt ebenfalls bestehen; ausgenommen sind die Momente, in denen Schülerinnen und Schüler essen und trinken.
Mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen möchte ich an alle Schülerinnen und Schüler den Appell richten:
Das freiwillige Tragen der Maske im Unterricht ist unbedingt erlaubt und wird empfohlen!
Viele Grüße
Petra Pesch
Schulleiterin
Maßnahmen- und Hygieneplan der Rosa-Parks-Schule für die aktuelle Sondersituation während der Corona-Pandemie
[31.08.2020] Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten ab dem 1. September 2020