Ab dem 23. März 2020 wird die bestehende Regelung zur Notbetreuung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen infrastrukturellen Bereichen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können. Diese Regelung gilt für die Schülerinnen und Schüler aus den Jahrgängen 1-6.
Ebenso wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung erheblich ausgeweitet. Ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch am Wochenende zur Verfügung. Einzig die Ostertage von Karfreitag bis Ostermontag sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten, falls Sie sich dieser Gruppe zugehörig fühlen, teilen Sie uns dies mit Angabe Ihres Berufes und Arbeitgebers per Mail schulleitung@sk.monheim.de mit oder melden Sie sich telefonisch im Schulsekretariat.