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Maskenpflicht in den Schulen
Bis Samstag, 2. April 2022, gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule. Danach endet diese Pflicht.
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Fortsetzung schulischer Testungen
Für NRW hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.
Wir empfehlen weiterhin das Tragen der Masken in den Innenräumen der Schule.
Schulmail NRW: [18.03.2022] Änderung der Regelungen zum Infektionsschutz in den Schulen