In diesem Schuljahr dürfen keine Schulwanderungen und Schulfahrten etc. mehr durchgeführt werden. Bereits genehmigte Schulfahrten und andere Termine müssen abgesagt werden. Ebenso sind schulische Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr möglich, zum Beispiel der Besuch von Museen sowie kultureller oder sportlicher Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern.
Jahrgang 6: Die Klassenfahrt wird abgesagt. Die Reisekosten werden bis Ende April erstattet.