Das Schulministerium hat am 21.10.2020 mit einem Erlass auf die aktuelle und dynamische Coronasituation mit folgenden Maßnahmen reagiert:
- Wieder Maskenpflicht im Unterricht nach den Herbstferien
Auf dem Schulgelände, im Schulgebäude müssen alle SchülerInnen durchgehend eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt auch wieder im Unterricht und am Sitzplatz.
Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihr Kind mit einer Maske ausgestattet ist. Masken zum Wechseln sind von den SchülerInnen mitzubringen. Sobald eine Maske durchfeuchtet ist, muss diese gewechselt werden. Aus diesem Grund muss für einen kurzen Schultag (Di, Fr) eine weitere Maske zum Wechseln und für einen langen Tag (Mo, Mi, Do) zwei weitere Masken zum Wechseln mit sich führen.
- Regelmäßiges Lüften der Klassenräume
Neben den Masken soll auch das regelmäßige Lüften der Klassenräume helfen:
- Stoßlüften alle 20 Minuten,
- Querlüften wo immer es möglich ist,
- Lüften während der gesamten Pausendauer.
Um zusätzliche Erkrankungen zu vermeiden, bitten wir um geeignete Kleidung. Für die Zeit des Lüftens können die Jacken angezogen werden. Nach dem Lüften ist die Jacke im Unterrichtsraum jedoch unbedingt wieder auszuziehen.
Diese Regelungen gelten vom 26.10. bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020.
Wir freuen uns alle SchülerInnen gesund wiederzusehen und wünschen schöne letzte Ferientag vor dem Wiederbeginn.