"Schulbetrieb nach Auslaufen der Corona-Verordnungen"

Die neuen Regeln aus dem Schulministerium NRW gelten ab dem 01.02.2023

KURZ & KNAPP

  • Die Ausgabe von Selbsttest an die Schülerinnen und Schüler entfällt.
  • In unserer Schule kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden.
  • Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg. Mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung wird positiv getesteten Personen ab dem 1. Februar 2023 dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme eines Selbsttests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung, mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen.
  • An den Schulen gelten die allgemeingültigen Hygieneregeln.
  • Präsenzunterricht ist für die Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung und hat daher weiterhin oberste Priorität. Distanzunterricht kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn der Unterricht in Präsenz aufgrund eines epidemischen Infektionsgeschehens nicht oder nicht vollständig erteilt werden und dies auch nicht durch Vertretungsunterricht kompensiert werden kann.
  • Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Das gilt für alle am Schulleben Beteiligten. Eltern entschuldigen, wie bisher auch, ihre Kinder vom Schulbesuch.

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