Neuregelung der Quarantäne in Schulen und erweiterte Testung

Ab dem 20. September 2021 gelten neue Corona-Regeln an den Schulen in NRW. Sie betreffen die Quarantäne- und die Test-Vorschriften.

Die wichtigste Neuerung betrifft die Quarantäne an Schulen. So muss ab dem 20. September nur noch der Schüler oder die Schülerin in Quarantäne, die mit dem Coronavirus infiziert ist. Dennoch können in Einzelfällen enge Kontaktpersonen von Corona-Infizierten oder ganze Klassen geschlossen in Quarantäne geschickt werden. Allerdings „nur noch in ganz besonderen und sehr eng definierten Ausnahmefällen“, betont das Schulministerium in der [extern]„Schulmail“.

Kontaktpersonen können sich ab dem 20. September durch einen negativen PCR-Test nach dem fünften Tag der Quarantäne aus dieser „befreien“ – also freitesten. Die Kosten für diesen Test sind kostenlos. Sie werden außerhalb der Schule durchgeführt. Der negative PCR-Test muss der Schulleitung bei Rückkehr in die Schule vorgelegt werden.

Die zweite große Neuerung an Schulen betrifft die Tests. Ab dem 20. September müssen sich alle noch nicht geimpften oder genesenen Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen dreimal die Woche – statt vorher zweimal – auf das Coronavirus testen lassen. Getestet wird montags, mittwochs und freitags.

Ein bürokratischer Aufwand fällt ab dem 20. September weg: die Dokumentation von Sitzplätzen. Nur in Einzelfällen müssen Lehrer dem Gesundheitsamt dabei helfen, die Sitzordnung einer Klasse oder eines Kurses kurzfristig zu rekonstruieren.

 

Schülerinnen und Schüler, die sich gegenwärtig in einer angeordneten Quarantäne befinden, können ab sofort von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich frühestens nach fünf Tagen durch einen PCR-Test freizutesten.

 

[extern][09.09.2021] Neuregelung der Quarantäne in Schulen und erweiterte Testung

 

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