NRW lockert die Maskenpflicht in den Schulen

Die Maskenpflicht auf Schulhöfen und anderen Außenbereichen von Schulen in Nordrhein-Westfalen entfällt ab Montag, 21. Juni 2021.

Auch auf Sportanlagen draußen müssen keine Masken mehr getragen werden.

Darüber hat das Schulministerium NRW die Schulen informiert. In der Schulmail heißt es: "Wir halten eine Anpassung der Pflicht zum Tragen von Schutzmasken an die geänderte Infektionslage für angemessen und verantwortbar."

Innerhalb unseres Schulgebäudes, also in Klassen- und Kursräumen, in der Sporthalle, im Treppenhaus und auf den Fluren besteht die Maskenpflicht weiter. Alle übrigen Hygienemaßnahmen wie zum Beispiel die Handhygiene oder die Durchlüftung von Klassenräumen gelten fort. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen.

 

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